FAQ

Wer hat welche Aufgabe im Schienenpersonennahverkehr?

Aufgabenträger sind meist Verkehrsgesellschaften der Landesregierung. Sie sind verantwortlich für die Organisation des Nahverkehrs in einem Bundesland. Zur Durchführung des Nahverkehrs beauftragen sie Verkehrsunternehmen, wie z. B. metronom. An diese Aufträge sind feste Bedingungen geknüpft: Fahrplan, Fahrzeuge, Qualität, gültige Fahrkarten und Vertrieb, fester Preis pro km.

Die DB Station & Service ist Eigentümer und Betreiber der Bahnhöfe und somit auch verantwortlich für Funktion, Sauberkeit und Fahrgastinformationen am Bahnhof. metronom ist Mieter der Anlagen.

Die DB Netz AG ist Eigentümerin der Gleisanlagen, Signaltechnik, Weichen etc. Sie ist verantwortlich für deren Funktion, Wartung und Reparatur. metronom ist Mieter der Anlagen. Die DB Netz AG erstellt den grundsätzlichen Fahrplan und stellt diesen metronom zur Verfügung

Betriebswerk (OHE)
Für die Wartung, Reparatur und Instandhaltung der Züge haben die Aufgabenträger Dienstleistungsverträge mit den Herstellern der Fahrzeuge geschlossen. Hier werden die Züge jeden Tag gewartet, repariert und gereinigt. Die Arbeiten werden vom Verkehrsunternehmen koordiniert und vom Hersteller oder einem Dienstleister durchgeführt.

Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) metronom
Die Verkehrsunternehmen werden vom Aufgabenträger beauftragt. Aufgaben des Verkehrsunternehmens sind:
- Bereitstellung der Lokführer und Fahrgastbetreuer inkl. Ausbildung
- Ausarbeitung der Fahrplandetails
- Reinigung der Züge inkl. Ver- und Entsorgung (z. B. mit Wasser)
- Sicherheit während der Fahrt
- Information der Fahrgäste (z. B. Fahrplanheft, Kundenmagazin, Website, App, facebook)
- Verkauf der Fahrkarten
- Kontrolle der Fahrkarten im Zug
- Kundenservice (z. B. Fundbüro, Beratung, Reservierung)

Gibt es für Fahrten im metronom Zug Extra-Fahrkarten und Preise?

In den metronom Zügen gelten alle Fahrkarten des Niedersachsentarifs, das Niedersachsen-Ticket, Fahrkarten der Deutschen Bahn AG (bis auf wenige Ausnahmen). Für Fahrten innerhalb der Verkehrsverbünde HVV, GVH, VBN und VSN gilt der jeweilige Verbundtarif. Fahrkarten der Verkehrsverbünde werden anerkannt.

Wo kann man Fahrkarten für den metronom Zug kaufen?

Fahrkarten für die metronom Züge können an unseren gelben Fahrkartenautomaten an jedem Bahnhof gekauft werden. Auch an den Automaten anderer Verkehrsunternehmen, z. B. der DB, kannst du Fahrkarten für den metronom kaufen. Fahrkarten können grundsätzlich nicht im Zug gelöst werden.

Die erworbenen Fahrkarten der Deutschen Bahn AG und der Verkehrsverbünde gelten bis auf wenige Ausnahmen ebenfalls für Fahrten im metronom.

Wird die BahnCard in den metronom Zügen anerkannt?

Ja, jeweils im vollen Rabattumfang 25 %, 50 % und 100 %.

Welche Fahrkarten bekomme ich am metronom Fahrkartenautomaten?

An unseren gelben Automaten erhalten Fahrgäste neben dem Niedersachsen-Ticket auch Verbundfahrkarten für HVV, VBN, GVH und VSN, DB-Pauschaltickets wie das "Schönes-Wochenende-Ticket", das "Quer-durchs-Land-Ticket" sowie Nahverkehrsfahrkarten für alle Zugverbindungen in Niedersachsen und die wichtigsten Reiseziele außerhalb der Landesgrenzen.

Was ist zu beachten, wenn ein metronom Fahrkartenautomat defekt ist?

Der metronom Fahrkartenautomaten funktioniert nicht und kein anderer Automat, an dem du eine Fahrkarte kaufen könntest, ist in Sicht? Dann notiere bitte Automatennummer, Automatenstandort sowie Zeit der Störung und melde dich unaufgefordert bei unseren Fahrgastbetreuern an Bord. Da wir die Störung zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfen können, stellt dir der Fahrgastbetreuer einen Beleg über die Störung des Automaten aus.

Die metronom Eisenbahngesellschaft mbH prüft den von dir gemeldeten technischen Defekt. War der metronom Fahrkartenautomat nachweislich technisch gestört, erhältst du lediglich eine Zahlungsaufforderung über den normalen Fahrpreis. Lag nachweislich keine Störung des Automaten vor, erhältst du eine Zahlungsaufforderung über ein erhöhtes Beförderungsentgelt.

Achtung: Ein Automat, der keine Scheine mehr annimmt, gilt nicht als defekt.

Der Fahrkartenautomat nimmt keine Geldscheine an – was tun?

Das Fahrgeld sollte passend bereitgehalten werden. Je nachdem, ob ein Automat noch genügend Wechselgeld zur Verfügung hat, wird ein Geldschein als Zahlungsmittel angenommen oder nicht. Ist die Bezahlung mit einem Geldschein nicht mehr möglich, erscheint im Display des Automaten das Symbol für Geldscheine durchgestrichen.

Beachte bitte, dass Tickets mit einem niedrigen Geldwert nicht mit großen Scheinen bezahlt werden können. Der Automat kann nur Münzen herausgeben, und die Münzkapazität der Automaten ist begrenzt. Nimmt ein Automat keine Geldscheine mehr an, gilt er folglich nicht als defekt. Du hast alternativ die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen oder es an einem anderen Automaten zu versuchen.

Was muss ich tun, wenn ich eine Fahrpreisnacherhebung erhalten habe?

Solltest du im Zug eine Fahrpreisnacherhebung erhalten haben, musst du den Betrag innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist auf das angegebene Konto überweisen. Widersprüche können an die auf der Fahrpreisnacherhebung angegebene Stelle gerichtet werden.

Abo- oder Zeitfahrkarte vergessen?
Kein Problem. Du kannst innerhalb von 7 Tagen Deine Abo- oder Zeitkarte im Zug nachträglich vorzeigen. Das erhöhte Beförderungsentgelt wird dann auf eine geringe Gebühr ermäßigt.

Dürfen Bundeswehrangehörige kostenlos mit dem metronom Zug fahren?

Wehrdienstleistende mit einem gültigen Berechtigungsausweis in Verbindung mit einem gültigen Truppenausweis haben im metronom in der 2. Wagenklasse freie Fahrt zwischen Wohnort und Dienstort. Allerdings gilt dies nicht für Fahrten, die innerhalb der Verkehrsverbünde beginnen und enden.

Werden im metronom auch Semestertickets anerkannt?

Ja, sofern der jeweilige AStA sich dem Vertrag über das landesweite Semesterticket angeschlossen hat. Weitere Informationen zum landesweiten Semesterticket findest du unter: https://www.dein-semesterticket.de/

Die Semestertickets der Verkehrsverbünde HVV, GVH oder VBN sind ebenfalls im metronom gültig, jedoch nur auf den angegebenen Streckenabschnitten. Es gelten die Tarifbestimmungen der jeweiligen Verkehrsverbünde, welche unter: www.hvv.de, www.gvh.de, www.vbn.de zu finden sind.

Mitnahme von Kindern und Familienkinderregelung

Bis sie 5 Jahre alt sind fahren Kinder mit dem metronom kostenfrei. Zwischen 6 und 14 Jahre zahlen sie die Hälfte des Normalpreises, wenn sie allein unterwegs sind. In Begleitung von Mama oder Papa, Oma oder Opa oder einem anderen Erziehungsberichtigten werden sie unentgeltlich befördert. Aber nur, wenn die Erwachsenen Fahrkarten zum Normalpreis erworben haben und die Anzahl der Kinder vor Fahrtantritt auf der Fahrkarte vermerkt wurde.

Achtung: Diese Familienregelung kann bei Sonderangeboten abweichen. Es gelten dann die jeweiligen Bedingungen des Sonderangebots.

Mitnahme von Kindern beim Niedersachsen-Ticket

Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei mit.

Bis zu drei Kindern im Alter zwischen 6 und 14 Jahren können mit dem Niedersachsen-Ticket unentgeltlich mitfahren, unabhängig von der Anzahl der zahlenden Personen. Dabei ist es egal, ob es sich um eigene oder fremde Kinder handelt.

Fahren mehr als drei Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren mit, sind drei Kinder kostenfrei und die anderen Kinder werden als zahlende Fahrgäste berücksichtigt und müssen namentlich in das Niedersachsen-Ticket eingetragen werden.

Beförderung von Gepäck

Neben dem üblichen Handgepäck darf jeder Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände und Gebinde (z. B. Koffer, Kartons, Fässer, Getränkekästen etc.), die von einer Person getragen werden können, ohne Handgepäck zu sein. Diese Sachen sind vorrangig an den eigens hierfür gekennzeichneten Stellen unterzubringen. Platz für sperrige Gegenstände findest du jeweils in den Ein- und Ausgangsbereichen der Großraumabteile.

Alkohol im metronom?

Im metronom dürfen keine alkoholhaltigen Getränke konsumiert oder in geöffneten – insbesondere nicht wieder verschließbaren – Behältnissen mitgeführt werden. Es gilt ein Alkoholkonsumverbot. Wer es nicht lassen kann, muss eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 € zahlen.

Mitnahme von Tieren

Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tiertransportboxen) untergebracht sind, nehmen wir kostenfrei mit. Beachte dabei bitte, dass die anderen Fahrgäste und auch unsere Mitarbeiter nicht beeinträchtig werden dürfen. Hunde, die aufgrund ihrer Größe nicht in einer Transportbox untergebracht werden können, müssen angeleint sein und einen Maulkorb tragen.

Für Fahrten innerhalb des Gebiets eines Verkehrsverbundes richtet sich die Mitnahmeregelung für Hunde nach den Regeln des jeweiligen Verkehrsverbundes. Werden während der Fahrt verschiedene Tarifgebiete durchfahren, ist gegebenenfalls eine reguläre Fahrkarte zum halben Preis (Kinderfahrkarte) für den Hund zu lösen. Wann dies der Fall ist, ist in den Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen der metronom Eisenbahngesellschaft mbH geregelt. Bei der Mitreise auf dem metronom Niedersachsen-Ticket und dem Quer-durchs-Land-Ticket gilt dein Hund als eine erwachsene Person.

Als „gefährliche Hunde“ eingestufte Tiere dürfen nicht mitreisen.

Ausfälle und Verspätungen aufgrund von Witterungsschäden

Kaum stürmt es ein bisschen, bricht alles zusammen? Dass dieser Eindruck sich aufdrängt, ist auch uns klar. Tatsächlich ist es so, dass unsere Strecken häufig über Land führen und rechts und links der Gleise viele Bäume stehen. Leider stehen sie vielerorts zu dicht am Gleis. Der erforderliche Grünschnitt wurde durch die Kollegen der DB noch nicht vorgenommen oder wird von den Grundstückseigentümern verhindert. Stürmt es, fallen immer wieder Bäume auf die Gleise. Bis die weggeräumt und die Schäden beseitigt werden können, kann es dauern.

Busnotverkehr

Kommt es zu ungeplanten Zugausfällen, müssen wir ad hoc Busse organisieren, ein sogenannter Busnotverkehr. Wir haben mit den regionalen Bus- und Taxiunternehmen Verträge geschlossen, damit wir im Störungsfall direkt Fahrzeuge anfordern können. Allerdings sind wir davon abhängig, dass unsere Partner uns schnell und ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stellen können. Gerade in den Hauptverkehrszeiten, kann die Bereitstellung ausreichender Kapazitäten schwierig werden. Dann heißt es schon mal, warten bis die Busse da sind.

Schienenersatzverkehr

Wissen wir im Vorfeld von einer Baustelle, haben wir ausreichend Zeit, einen Ersatzverkehr mit Bussen zu planen. Dann können wir im Vorfeld einen Fahrplan erarbeiten und ausreichend Kapazitäten bestellen. Auch die Busunternehmer können sich auf den Bedarf einstellen.

W-LAN

Die von uns genutzten Züge werden von der LNVG bereitgestellt. metronom zahlt dafür eine Art Miete und verantwortet den Betrieb. Die Ausstattung der Züge ist dagegen Sache der LNVG. Rund eine Million Euro investiert das Land Niedersachsen bereits in schnelles WLAN auf den wichtigen Regionalexpresslinien. Die neue Technik geht dort in immer mehr Zügen in Betrieb, sodass schon heute mehr als 15.000 Fahrgäste täglich diese Technik nutzen.

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